Wir sorgen für die richtige Einstellung
Der Prüfplatz
Die gesetzliche Forderung nach einem abgenommenen Scheinwerfereinstellplatz resultiert aus der Veröffentlichung das Verkehrsblatt 5/2014 durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur der Bundesrepublik Deutschland.
Dazu müssen folgende Rahmenbedingungen geschaffen werden:
Maximaler Abstand zwischen den Fahrspuren: 1,4m
Mindestbreite für die diversen Fahrzeugklassen von 2,0m bis 2,3m
Mindestlängen von 2,5m bis 8,5m, je nach Fahrzeugklasse
Die Neigungen der Fahrspuren dürfen dabei maximal 1,5% betragen und müssen gleichgerichtet sein.
In Zusammenarbeit mit unserem Prüflabor der DIQ Zert GmbH führen unsere Mitarbeiter eine Stückprüfung mit Kalibrierung durch.
Folgende Grafiken verdeutlichen nochmal die zu erfüllenden Werte:
Der erlaubte Höhenunterschied von Anfang bis Ende der Fahrflächen: