Gewissheit, wenn es darauf ankommt: Unfall- und Schadengutachten
Nach einem unverschuldeten Unfall muss der Verursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung alle entstandenen Kosten regulieren, einschließlich der Sachverständigenkosten. Der Geschädigte ist so zu stellen, als wäre der Unfall nie geschehen.
Mögliche Kosten, welche der gegnerische Versicherer regulieren muss:
- Abschleppkosten
- Reparaturkosten
- Wertminderung des Fahrzeugs
- Mietwagenkosten bzw. möglicher Nutzungsausfall
- Rechtsanwaltsgebühren
- Scachverständigenhonorar
- Schmerzensgeld
- Verdienstausfall
- Reparaturbestätigung
Was ermitteln wir für Sie:
- Reparaturkosten- und dauer
- Merkantile Wertminderung
- Wiederbeschaffungswert / Restwert
- Wiederbeschaffungsdauer