Sicherheitsprüfung
Die Sicherheitsprüfung (SP) stellt bei großen, schweren Fahrzeugen einen zusätzlichen Schutz zwischen den Hauptuntersuchungen dar. Fälligkeiten und Fristen sind einerseits abhängig von der jeweiligen Fahrzeugklasse, dem Datum der Erstzulassung und andererseits, ob die Prüfintervalle auch eingehalten werden. Wenn die SP überzogen wird, ist zusätzlich eine neue Hauptuntersuchung erforderlich.
SP-pflichtig sind:
- Lastkraftwagen über 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht
- Zugmaschinen über 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht
- Sattelzugmaschinen über 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht
- Anhänger über 10 t zulässigem Gesamtgewicht
- Kraftomnibusse
- andere Fahrzeuge mit mehr als 8 Fahrgastplätzen
Überprüft werden bei der SP die allgemein sicherheitsrelevanten Bauteile, wobei ein besonderes Augenmerk auf verschleiß- und reparaturanfällige Bauteile gelegt wird:
- Fahrgestell, Fahrwerk, Verbindungseinrichtung
- Lenkung
- Reifen, Räder
- Bremsanlage
- Schließkräfte an fremdkraftbetätigten Türen (Omnibusse)
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